Die Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde (Nolde Stiftung Seebüll) verwaltet den umfangreichen künstlerischen Nachlass des Malers Emil Nolde (1867–1956) im Sinne des Künstlers. Ziel der Stiftung ist es, sein Werk zu bewahren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln.
Um allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und die Kunstwerke bestmöglich zu schützen, gilt folgende Hausordnung. Mit Betreten des Stiftungsgeländes erkennen Sie diese verbindlich an.
I. Hausrecht und Befugnisse des Personals
Die Direktion der Nolde Stiftung Seebüll übt das Hausrecht auf dem gesamten Stiftungsgelände einschließlich aller Gebäude aus. Sie kann dieses Hausrecht an bevollmächtigte Mitarbeitende übertragen. Das Aufsichts- und Servicepersonal ist befugt, die Einhaltung dieser Hausordnung zu überwachen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Bitte folgen Sie diesen Anweisungen.
Personen, die den Museumsbetrieb stören, andere Gäste belästigen oder gegen die Hausordnung verstoßen, können vom Besuch ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen kann ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
II. Garderobe und Aufbewahrung
Zum Schutz der Kunstwerke sind vor dem Betreten der Ausstellungsräume größere Taschen, Rucksäcke, Fotokoffer, Schirme, Stative sowie nasse Kleidung an der Garderobe oder in Schließfächern zu deponieren.
Gehhilfen, Rollstühle oder Kinderbuggys dürfen selbstverständlich genutzt werden. Das Stiftungspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme von Gegenständen.
Für Verlust oder Beschädigung von abgegebenen oder eingeschlossenen Gegenständen übernimmt die Stiftung keine Haftung.
III. Schutz der Kunstwerke
Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu den Kunstwerken und beachten Sie die Bodenmarkierungen. Beim Übertreten der schwarzgepunkteten Linien können Sicherheitsalarme ausgelöst werden.
Das Berühren von Kunstwerken ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die personenbezogenen Daten erhoben, um im Schadensfall Ansprüche geltend zu machen. Zum Schutz der Sammlung werden Innen- und Außenbereiche videoüberwacht.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Kinderwagen, Roller, Laufräder oder größere Spielgeräte dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.
- Ausstellungsobjekte, Vitrinen und Sockel dürfen nicht berührt werden.
- Hunde sind im Nolde-Haus nicht erlaubt. Auf dem Gelände sind sie willkommen, sofern sie an der Leine geführt werden. Assistenzhunde dürfen selbstverständlich auch in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.
- Essen, Trinken und Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) sind in allen Innenräumen untersagt.
Künstlerische Aktivitäten:
Das Malen und Zeichnen in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet. Im Nolde-Garten hingegen sind künstlerische Tätigkeiten wie Skizzieren oder Malen ausdrücklich willkommen, solange andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört und Pflanzen nicht beschädigt werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich leicht transportierbares Material und hinterlassen Sie den Garten sauber.
IV. Verhalten im Museum
Unser Museum soll ein Ort der Ruhe und Inspiration sein. Bitte verhalten Sie sich so, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden.
Kinder sind bei uns herzlich willkommen! Bitte begleiten Sie Kinder unter 12 Jahren und unterstützen Sie sie dabei, die Museumsregeln einzuhalten.
Das Tragen von Kindern auf den Schultern oder dem Rücken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
Mobiltelefone sind lautlos zu stellen; Telefonate in den Ausstellungsräumen bitten wir zu vermeiden.
Im Museumsbetrieb kann es zu temporären Schließungen von Ausstellungsräumen, der biographischen Ausstellung oder des Filmraums kommen. Wir bemühen uns, solche Schließungen so früh wie möglich anzukündigen.
V. Fotografieren und Nutzung technischer Geräte
Fotografieren ist für private Zwecke erlaubt, sofern kein Blitz, Stativ oder Selfie-Stick verwendet wird.
Bitte beachten Sie: Eine Veröffentlichung von Aufnahmen in sozialen Medien oder auf Internetseiten gilt nicht mehr als „private Nutzung“ und kann urheberrechtliche Bestimmungen berühren.
Das Fotografieren oder Filmen zu kommerziellen oder professionellen Zwecken ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Nolde Stiftung Seebüll erlaubt (Anfragen an: presse@nolde-stiftung.de).
Die Verwendung von Drohnen, Laserpointern oder ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Stiftungsgelände untersagt.
VI. Urheberrecht / Copyright
Die Abbildungen der Werke Emil Noldes unterliegen bis Ende 2026 dem Urheberrecht. Jede Nutzung – insbesondere die Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Nolde Stiftung Seebüll.
Mit Ablauf des Jahres 2026 endet die gesetzliche Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers. Auch danach bittet die Stiftung um einen respektvollen, sachgerechten Umgang mit den Werken.
VII. Führungen
Führungen durch Ausstellung und Garten können ausschließlich über die Verwaltung der Nolde Stiftung Seebüll gebucht werden.
Fremdführungen sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Nutzungsgebühr von 600 € erhoben, die sofort fällig ist. Wiederholte Verstöße können mit einem Hausverbot belegt werden.
VIII. Haftung
Besucherinnen und Besucher oder deren gesetzliche Vertreter haften für alle von ihnen verursachten Schäden. Im Streitfall hat der Besucher nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die unterschiedlichen Bodenbeläge auf dem Gelände (z. B. Kieswege, Pflasterungen, Rasenflächen) zu beachten. Durch Witterungseinflüsse oder Tieraktivitäten können Unebenheiten entstehen, die Stolperfallen darstellen können. Bitte bewegen Sie sich daher achtsam auf dem Gelände.
IX. Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen
Im Alarmfall oder bei Verdacht auf Beschädigung von Kunstwerken ist die Stiftung berechtigt, alle Ausgänge bis auf den Haupteingang zu schließen, Besucherströme zu lenken, Taschenkontrollen durchzuführen sowie die personenbezogenen Daten zu erheben.
X. Fundsachen und Notfälle
Gefundene Gegenstände sind beim Aufsichtspersonal oder an der Museumskasse abzugeben. Die Verwaltung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte melden Sie Unfälle oder Notfälle umgehend dem Aufsichtspersonal. Erste-Hilfe-Material ist vor Ort vorhanden.
XI. Barrierefreiheit
Das Museum ist weitgehend stufenfrei zugänglich. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an unser Personal, das Ihnen gerne behilflich ist.
XII. Schlussbestimmungen
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Nolde Stiftung Seebüll erkennen alle Besucherinnen und Besucher die vorliegende Hausordnung an. Bei Nichtbeachtung behält sich die Stiftung Maßnahmen vor, die der Wiederherstellung der Ordnung oder der Schadensbegrenzung dienen.
Stand: Dezember 2025